Wir bieten eine großzügige Dreizimmerwohnung im luxuriösen Apartmentkomplex Casa Real in bester Lage in Sveti Vlas zum Verkauf an. Die 200 m² große Wohnung befindet sich im ersten Stock. Aufteilung: einladender Eingangsbereich, geräumiges Wohnzimmer mit Küche und Essbereich, drei Schlafzimmer, Abstellraum, zwei große Terrassen (eine davon mit Blick auf den Pool) und drei Badezimmer. Die Wohnung wird möbliert und ausgestattet verkauft. Casa Real ist ein exklusiver Apartmentkomplex in einer idyllischen Bucht im Süden des Kurortes Sveti Vlas. Von hier aus genießen Sie einen atemberaubenden Blick auf das Meer und die Altstadt von Nessebar. Das azurblaue Schwarze Meer und die malerischen Gipfel des Balkangebirges sorgen für ein angenehmes Klima und machen Sveti Vlas zu einem beliebten Ort für Erholung und Wellness. Darüber hinaus finden Sie hier eine gut ausgebaute Infrastruktur, vielfältige Unterhaltungsmöglichkeiten, Restaurants, Geschäfte, einen Jachthafen und bequeme Verkehrsanbindungen zum 35 km entfernten internationalen Flughafen Burgas sowie zu den benachbarten Badeorten Sonnenstrand und Nessebar. [Dieser Satz scheint eine Fehlübersetzung zu sein.] [Dieser Satz scheint eine Fehlübersetzung zu sein.] Casa Real wurde nach europäischen 5-Sterne-Standards erbaut und sein vom spanischen Stil inspiriertes Design stammt von renommierten europäischen Architekten. Es bietet eine sehr angenehme, entspannende Atmosphäre, ein gesundes Klima, einen wunderschönen Strand und ist frei vom Lärm und der Hektik großer Ferienorte. Es ist ideal für Familienurlaube und ganzjähriges Wohnen. Die Gegend ist sehr grün und gepflegt, mit einem einzigartigen Garten mit Rosen, Magnolien und anderen seltenen Pflanzen.
Umfassende Infrastruktur:
- Landschaftsparkflächen
- Riesiger 1.000 m² großer Garten Schwimmbad mit zwei Bereichen, Wasserfall und Café-Bar
- Kinderbecken
- Weißer Sandstrand nur wenige Meter von der Anlage entfernt
- Strandbar
- Zweistöckiges Restaurant mit 1.000 m² Fläche
- 24-Stunden-Sicherheitsdienst
- Parkplatz
Art. 16. Nebenkostenabrechnung – Artikel 16. Haushaltsgebühren









































































































































































































































