Wir bieten Ihnen ein hervorragendes dreistöckiges Haus in der Anlage Etara 1 in erster Meereslinie. Etara 1 ist eine luxuriöse Anlage in erster Meereslinie im Ferienort Sweti Wlas. Die Anlage ist Teil des Mini-Resorts Dinevi Resort. Das Stadtzentrum erreichen Sie in nur 10 Minuten. In unmittelbarer Nähe finden Sie zahlreiche Annehmlichkeiten wie Cafés, Clubs, Restaurants, Bars und Schönheitssalons. Das Haus mit einer Gesamtfläche von 250 m² bietet maximalen Wohn- und Entspannungskomfort. Es verfügt über zwei Eingänge: einen vom Innenhof der Anlage neben dem Pool und einen vom dritten Stock von der Straße und dem Parkplatz. Aufteilung: 1. Stock: geräumiger Flur mit Zugang zum Pool und zur Grünfläche. Zwei gemütliche Schlafzimmer (jeweils mit Doppelbett und Klimaanlage), zwei Badezimmer: eines mit Dusche, das andere mit Dusche und Badewanne. Ein separater Raum ist als Waschküche mit Waschmaschine und Trockner sowie einem Einbauschrank für Wäsche, Haushaltschemikalien und Gartengeräte vorgesehen.
2. Stock: zwei weitere Schlafzimmer mit Doppelbetten und Klimaanlage. Ein geräumiges Badezimmer mit Badewanne, Bidet und zwei Waschbecken. Beide Schlafzimmer haben Zugang zu einer großen Gemeinschaftsterrasse mit Blick auf den grünen Innenhof des Komplexes und das Meer.
3. Stock: Flur, Wohnküche mit Essbereich und Zugang zu einer offenen Terrasse mit Panoramablick auf das Meer und die Grünanlage. Es gibt außerdem ein Badezimmer mit Badewanne, Bidet und zwei Waschbecken sowie einen Kamin, der eine besondere Atmosphäre schafft. Auf der Terrasse befinden sich ein Grillplatz und bequeme Gartenmöbel. Die Küche ist komplett ausgestattet und verfügt über alle notwendigen Geräte, einschließlich einer Spülmaschine.
Ein solches Haus eignet sich perfekt für eine große Familie oder eine Gruppe, die Wert auf Platz, Komfort und die Nähe zum Meer legt.
Das Gelände der Anlage ist wunderschön, mit vielen Blumen, Bäumen und Bänken zum Entspannen. Auf dem Gelände der Anlage befinden sich ein Restaurant, zwei Swimmingpools, ein 24-Stunden-Sicherheits- und Videoüberwachungsdienst sowie zwei Parkplätze.
Gesetz 16.