Vermögenssteuern in Bulgarien

Sehr oft interessieren sich unsere Kunden für die Art und Höhe der Steuern, die auf den Kauf, Betrieb und Verkauf von Immobilien in Bulgarien erhoben werden.

In diesem Artikel informieren wir Sie über die wichtigsten Steuern im Zusammenhang mit Immobilien.

Steuer beim Immobilienkauf in Bulgarien

Beim Kauf von Immobilien in Bulgarien sollte sich der Käufer bewusst sein, dass er die Hauptlast der Neuregistrierung des Eigentums trägt. Gleichzeitig sind die vom Staat beim Kauf erhobenen Steuern für bulgarische und ausländische Staatsbürger gleich. Am Tag der Transaktion zahlt der Käufer eine Umsatzsteuer in Höhe von 3-5 % der materiellen Zinsen. Dies bedeutet, dass dieser Prozentsatz aus dem Betrag der Transaktion berechnet wird. Wenn die (staatliche) Steuerveranlagung der Immobilie höher ist als der Verkaufspreis, wird die Steuer auf der Grundlage der Steuerveranlagung berechnet. Die Kosten für notarielle Dienstleistungen trägt der Käufer. Es ist zu beachten, dass für die Eingabe von Daten über neue Eigentümer in das staatliche Immobilienregister eine obligatorische Gebühr anfällt. Die Gebühr beträgt 0,1 % des Wertes der gekauften Immobilie.

Der Verkäufer trägt seinerseits die Pflicht, die folgenden obligatorischen Dokumente für die Transaktion vorzubereiten: einen Steuerbescheid und eine Bescheinigung des Katasterdienstes (Zeichnung einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks).

Steuer auf den Verkauf von Immobilien in Bulgarien

In Bulgarien werden Immobilien, die länger als 3 Jahre im Besitz sind, nicht besteuert. Ohne Steuern zu zahlen, können Sie in einem Kalenderjahr zwei Wohnungen in Bulgarien verkaufen. Nachfolgende Transaktionen innerhalb eines Jahres unterliegen der Einkommenssteuer.

Wenn die Immobilie weniger als 3 Jahre im Besitz ist, dann, wenn der Wohnungsverkauf bezahlt wird, 10 % Einkommenssteuer  Die Steuer wird aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis berechnet. 

In Bulgarien muss die Einkommenssteuer im Büro der Territorialdirektion der Nationalen Agentur für Einnahmen (TD NAP) am Standort der Immobilie entrichtet werden. Die Steuererklärung für die Zahlung der Einkommensteuer beim Verkauf von Immobilien ist bis zum 30. April des Jahres einzureichen, das auf das Jahr des Verkaufs folgt.

Wenn das Eigentum von Verwandten in erster Linie gespendet wird, beträgt die Schenkungssteuer 1 %. In allen anderen Fällen beträgt der Steuersatz 4 %.

Grundbesitzsteuer

Alle Immobilieneigentümer, egal in welchem Land sie Staatsbürger sind, zahlen Grundsteuer („dank imot“). Bis heute ist die Grundsteuer in Bulgarien die niedrigste in der Europäischen Union.

Die Höhe der Grundsteuer wird jährlich von jeder Gemeinde separat festgelegt. Die Steuersätze reichen von 0,15 bis 0,25 % der steuerlichen (staatlichen) Bewertung der Immobilie, die in den meisten Fällen viel niedriger ist als der Marktwert von Wohnraum. Der Steuerdienst erhebt Steuern ab dem Zeitpunkt, an dem die Immobilie offiziell in Betrieb genommen wird. Die Steuer ist jährlich fällig, unabhängig davon, ob Sie sie betreiben oder nicht.

Zusätzlich zur Grundsteuer zahlen Hauseigentümer die sogenannte Müllsteuer („danke Schätzungen“). Sie wird einmal im Jahr zusammen mit der Grundsteuer gezahlt. Die Höhe dieser Müllabfuhrsteuer wird ebenfalls auf Grundlage des Steuerbescheids des Grundstücks berechnet und beträgt 0,14 bis 0,45 % des entsprechenden Steuerbescheids.

Steuer auf die Vermietung von Immobilien

Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Immobilie in Bulgarien langfristig zu vermieten, muss ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Eine Kopie der Vereinbarung wird dem Finanzdienst bis zum 30. April eines jeden Jahres vorgelegt. Die Steuer beträgt 10 % des Mietpreises des Vorjahres.

Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Wohnung selbst zu vermieten, zum Beispiel für die tägliche Vermietung an Touristen, dann verpflichtet das Gesetz den Eigentümer der Wohnung, das Verfahren zur Kategorisierung der Wohnung zu durchlaufen. Die Gemeinde bestimmt dann die Höhe der Steuer.

In den meisten Fällen wird die Vermietung von Immobilien mit Hilfe von Verwaltungsgesellschaften durchgeführt. Die Kosten für ihre Dienste betragen im Durchschnitt etwa 30 % des erhaltenen Einkommens.