Schengen-Ära für Bulgarien und Rumänien

Ab dem 31. März 2024 beginnt für die Bürger Bulgariens und Rumäniens eine neue Ära der Freizügigkeit, dank der Entscheidung des Rates der Europäischen Union, diese Länder in das Schengener Abkommen aufzunehmen. Dieser historische Moment markiert das Ende eines langen Wartens und der Bemühungen, engere Beziehungen zwischen Bulgarien, Rumänien und anderen EU-Ländern herzustellen.

1. Neue Möglichkeiten für kurzfristige nationale Visa

Der Entscheidung zufolge werden kurzfristige nationale Visa (Typ C usw.), die von Bulgarien und Rumänien vor oder nach dem 31. März 2024 ausgestellt wurden, nun für die Einreise zum Zweck der Durchreise oder eines Aufenthalts von bis zu 90 Tagen anerkannt in allen Schengen-Ländern eine sechsmonatige Frist. Dies wird die Freizügigkeit der Bürger erleichtern und den Tourismus und die Geschäftsbeziehungen zwischen den Ländern fördern.

2. Anerkennung von Genehmigungen für einen längerfristigen und dauerhaften Aufenthalt

Von Bulgarien und Rumänien ausgestellte langfristige und dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen (Aufenthaltserlaubnis/Daueraufenthaltserlaubnis/Daueraufenthaltserlaubnis) werden in allen Schengen-Staaten anerkannt. Dies wird den Bürgern, die Anspruch auf einen langfristigen Aufenthalt haben, Komfort bieten und günstige Bedingungen für die Entwicklung wirtschaftlicher und kultureller Beziehungen schaffen.

3. Unbegrenzte Reisen auf dem Luft- und Seeweg

Ab dem 31. März 2024 sind Reisen auf dem Luft- und Seeweg in Schengen-Staaten ähnlich wie bei Inlandsflügen frei von Grenzkontrollen. Derzeit werden vereinfachte Grenzkontrollen an Land innerhalb des Schengen-Raums beibehalten. Dies wird es den Bürgern Bulgariens und Rumäniens ermöglichen, einfach und frei zu reisen, ohne auf unnötige administrative Hürden zu stoßen.